PG Rauhenebrach

Wiedereintritt

Sie sind aus der Kirche ausgetreten und möchten wieder eintreten? Die Tür dazu steht immer offen und ein Wiedereintritt ist gar nicht kompliziert.

Wer ist zuständig?

Sie können sich an den Pfarrer ihres Wohnortes wenden und mit ihm einen Termin vereinbaren, in dem alles weitere besprochen wird. Der Wiedereintritt ist aber nicht an ihren Wohnort gebunden. Sie können auch jeden anderen Priester, jede Seelsorgerin oder jeden Seelsorger ansprechen. Sie werden Ihre Schritte zurück in die Kirche begleiten. Sie entscheiden selbst, wie viel Zeit Sie dafür brauchen.

Was passiert beim Wiedereintritt?

Nach einem persönlichen Gespräch richtet der Seelsorger Ihres Vertrauens einen Antrag an den Bischof und erhält von dort die Zustimmung, den Kircheneintritt zu vollziehen. Bei einem zweiten Gespräch wird in aller Stille im Pfarrbüro, zuhause – oder wenn gewünscht – im Rahmen einer schlichten gottesdienstlichen Feier der Eintritt vollzogen. Dabei sprechen Sie das Glaubensbekenntnis.

Der Eintritt wird nicht veröffentlicht! Der Eintritt ist kostenlos!

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